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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06   

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https://dejure.org/2009,115520
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06 (https://dejure.org/2009,115520)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 14 U 97/06 (https://dejure.org/2009,115520)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 14 U 97/06 (https://dejure.org/2009,115520)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06
    Ergänzend hat sie unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 9. März 2000 - III ZR 198/99 - ausgeführt, der Sicherheitsberater L. sei als sog. Wissensvertreter zu qualifizieren, aufgrund der Überprüfung bei der Firma M. GmbH in N. im Jahre 1997 sei dort eine andere Einstufung im Gefahrtarif aufgrund der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung erfolgt.

    Es komme gemäß einem Urteil des BGH vom 9. März 2000, a. a. O., auf den Wissenstand der zuständigen Fachabteilung an.

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin ist ein Sicherheitsberater oder technischer Aufsichtsbeamter nicht als sog. Wissensvertreter zu qualifizieren (zum Themenkomplex in einem etwas anders gelagerten Zusammenhang vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 9. März 2000 - III ZR 198/99 = NJW 2000, 1411 ff. = SGb 2001, 39 ff.).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06
    Grundsätzlich hat der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)), verletzt hat, sodann ist erforderlich, dass zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht und schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, wobei die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen darf (vgl. etwa BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R = BSGE 92, 267 (279) = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06
    Die Bestimmung ist gegenüber § 44 Abs. 1 SGB X - danach ist im Einzelfall ein Verwaltungsakt, auch wenn er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt worden ist und soweit deshalb u. a. Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind - das speziellere Gesetz und schließt somit die Anwendung des § 44 Abs. 1 SGB X aus (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R - BSG SozR 4-2700, § 160 Nr. 1, dort Rn. 16, in Abgrenzung zu nach § 160 Abs. 3 SGB VII zu beurteilenden Fällen, in denen die Anwendbarkeit des § 44 SGB X nicht ausgeschlossen ist; vgl. ferner Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 14 U 128/04, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 18.03.2003 - L 3 U 365/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 97/06
    Allein dann, wenn der Unternehmer alle Angaben vollständig, umfassend und richtig gemacht hat, jedoch der Unfallversicherungsträger diese falsch verstanden oder unrichtig ausgewertet hat, ist die Mitverantwortung des Unternehmers ausgeschlossen (Platz, in: Lauterbach, SGB VII, § 160 Rn. 8, Stand 40. Lieferung April 2009; so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 18. März 2003 - L 3 U 365/02).
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